Berlin, 18. Oktober 2011
E-Bilanz für die Wohnungswirtschaft
Haben Sie schon daran gedacht, Ihre Prozesse und Ihre IT an die E-Bilanz anzupassen?
Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: ab dem Jahr 2012 müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Lesen Sie
hier, was konkret auf Sie zukommt, welche gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Taxonomien Wohnungsunternehmen (xlsx)E-Bilanz Anwendungsschreiben
IT&I Nr. 16 –
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