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Berlin, 02. März 2010 NEUERSCHEINUNG IT&I Nr. 14 – Informationstechnologie und Immobilien IT&I informiert Sie über Hintergründe und Grundlagen zu aktuellen Themen, über Details immobilienwirtschaftlicher Applikationen und neueste IT-Entwicklungen Mehr 
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Berlin, September 2009 Nutze deine Chance – Stipendium für Auslandspraktikum Förderung innovativer Arbeiten mit wissenschaftlichem und praxisrelevantem Bezug… Mehr 
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Berlin, 2009 Web-Seminare – Neuer Service von PROMOS consult Seit Juni diesen Jahres bietet PROMOS eine Reihe von kostenlosen Web-Seminaren an… Mehr 
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Berlin, 2008 PROMOS.CASA – Die neue SAP® Lösung für das Management von Wohnimmobilien Mehr 
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Berlin, 16.07.2007 PROMOS.FS
initiiert Paradigmenwechsel im Facility Management
Mehr 
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www.sap-in-der-wohnungswirtschaft.de Informieren Sie sich über die zukunfts- weisende SAP®-Software für die Wohnungswirtschaft.
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7. OpenPromos Anwenderforum 17.-18.03.2010, Berlin
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KOMCOM NRW Die Fachmesse für den Public Sector 23.-24.03.2010, Essen
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WOWEX Fachmesse und Kongress für die Wohnungswirtschaft 10.-12.06.2010, Köln
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13. SAP Kongress für die Immobilienwirtschaft 23.06.- 24.06.2010, Potsdam
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EXPO REAL 2010 13. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien 04.-06.10.2010, München
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Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket 2010
Ab 2010 werden neue Regelungen und somit die Anforderungen der EU im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets national in Kraft treten. Wesentliche Änderungen sind:
Ort der Dienstleistung Zukünftig werden Dienstleistungen an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht, bleibt der Ort der Leistungserbringung am Ort des leistenden Unternehmens.
Zusammenfassende Meldung Ab dem 01. Januar 2010 sind Unternehmen verpflichtet, so genannte „innergemeinschaftliche Dienstleistungen“ in der zusammenfassenden Meldung (ZM) zu erklären. In der ZM ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen in dem Meldezeitraum anzugeben, in dem der Unternehmer die Rechnung hierüber ausgestellt hat.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren Die Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer sind nicht mehr unmittelbar im Mitgliedsstaat der Vergütung einzureichen. Diese können zukünftig im Rahmen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.
Rechnungsangaben bei Dienstleistungen an Unternehmer Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine sonstige Leistung an einen Unternehmer durch, so dass sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert, so muss in der Rechnung sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden als auch die des Leistungsempfängers angegeben werden.
Daraus resultieren allgemeine Handlungsempfehlungen: 1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der im Ausland ansässigen Geschäftspartner, an die innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht werden, sollten abgefragt und in das SAP®-System ein gepflegt werden. 2. Anpassung der Ausgangsrechnungen (auch die Angabe der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) 3. Das SAP®-System muss im Hinblick auf die Meldepflichten (ZM und Umsatzsteuervoranmeldung) angepasst werden. 4. Bei inländischen Betriebstätten ausländischer Geschäftspartner ist frühzeitig zu klären, ob diese in die Leistungskette eingeschaltet werden sollen. 5. Schulen Sie die mit der Abwicklung betrauten Mitarbeiter rechtzeitig.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Beraterteam gerne zur Verfügung!
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