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Berlin, 02. März 2010
NEUERSCHEINUNG
IT&I Nr. 14 –
Informationstechnologie und Immobilien
IT&I informiert Sie über Hintergründe und Grundlagen zu aktuellen Themen, über Details immobilienwirtschaftlicher Applikationen und neueste IT-Entwicklungen
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Berlin, September 2009
Nutze deine Chance – Stipendium für Auslandspraktikum
Förderung innovativer Arbeiten mit wissenschaftlichem und praxisrelevantem Bezug…
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Berlin, 2009
Web-Seminare –
Neuer Service von PROMOS consult
Seit Juni diesen Jahres bietet PROMOS eine Reihe von kostenlosen Web-Seminaren an…
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Berlin, 2008
PROMOS.CASA – Die neue SAP® Lösung für das Management von Wohnimmobilien

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Berlin, 16.07.2007
PROMOS.FS initiiert Paradigmenwechsel im Facility Management
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www.sap-in-der-wohnungswirtschaft.de
Informieren Sie sich über die zukunfts-
weisende SAP®-Software für die Wohnungswirtschaft.



7. OpenPromos Anwenderforum
17.-18.03.2010, Berlin

KOMCOM NRW
Die Fachmesse für den Public Sector
23.-24.03.2010, Essen

WOWEX
Fachmesse und Kongress für die Wohnungswirtschaft
10.-12.06.2010, Köln

13. SAP Kongress für die Immobilienwirtschaft
23.06.- 24.06.2010, Potsdam

EXPO REAL 2010
13. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien
04.-06.10.2010, München

Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket 2010

Ab 2010 werden neue Regelungen und somit die Anforderungen der EU im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets national in Kraft treten. Wesentliche Änderungen sind:

Ort der Dienstleistung

Zukünftig werden Dienstleistungen an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht, bleibt der Ort der Leistungserbringung am Ort des leistenden Unternehmens.

Zusammenfassende Meldung

Ab dem 01. Januar 2010 sind Unternehmen verpflichtet, so genannte „innergemeinschaftliche Dienstleistungen“ in der zusammenfassenden Meldung (ZM) zu erklären. In der ZM ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen in dem Meldezeitraum anzugeben, in dem der Unternehmer die Rechnung hierüber ausgestellt hat.

Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Die Anträge auf  Erstattung der Umsatzsteuer sind nicht mehr unmittelbar im Mitgliedsstaat der Vergütung einzureichen. Diese können zukünftig im Rahmen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.

Rechnungsangaben bei Dienstleistungen an Unternehmer

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine sonstige Leistung an einen Unternehmer durch, so dass sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert, so muss in der Rechnung sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden als auch die des Leistungsempfängers angegeben werden.

Daraus resultieren allgemeine Handlungsempfehlungen:
1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der im Ausland ansässigen Geschäftspartner, an die innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht werden, sollten abgefragt und in das SAP®-System ein gepflegt werden.
2. Anpassung der Ausgangsrechnungen (auch die Angabe der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
3. Das SAP®-System muss im Hinblick auf die Meldepflichten (ZM und Umsatzsteuervoranmeldung) angepasst werden.
4. Bei inländischen Betriebstätten ausländischer Geschäftspartner ist frühzeitig zu klären, ob diese in die Leistungskette eingeschaltet werden sollen.
5. Schulen Sie die mit der Abwicklung betrauten Mitarbeiter rechtzeitig.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Beraterteam gerne zur Verfügung!

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