Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Mit diesem öffentlichen Verfahrensverzeichnis kommt die PROMOS consult Projektmanagement, Organisation und Service GmbH & Co. KG den gesetzlichen Verpflichtungen aus § 4g Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach und macht die Angaben zu
§ 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jedermann verfügbar.
1. Name der verantwortlichen Stelle:
PROMOS consult Projektmanagement, Organisation
und Service GmbH & Co. KG
2. Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Jens Kramer
Dipl.-Inf. Volker Schulz
Leiter der Datenverarbeitung:
Dr. Andreas Priebe
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Rungestr. 19
10179 Berlin
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist die Einführung von immobilienwirtschaftlicher Software und damit verbundene Beratungs-, Entwicklungs- und Betriebsleistungen.
Daten werden ausschließlich zweckgebunden für die Verwaltung von und die Kommunikation mit Personal, Vermittlern, Lieferanten und Dienstleistern erhoben, verarbeitet und genutzt.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Sofern zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich, werden folgende Daten erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Kunden (Adressdaten, Vertragsdaten, ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind)
- Geschäftspartner (Adress-, Abrechungs- und Leistungsdaten)
- Lieferanten (Adress-, Abrechungs- und Leistungsdaten)
- Vermittler und Handelsvertreter (Adress-, Abrechungs- und Leistungsdaten)
- Mitarbeiter und Rentner (Adress-, Abrechungs- und Leistungsdaten)
- Interessenten (Adressdaten)
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten; externe Dienstleister gemäß § 11 BDSG sowie interne Stellen des Unternehmens, wenn dies zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich ist.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern diese nicht mehr für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.
8. Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht und ist auch nicht geplant.
Berlin, 03.01.2011
Andreas Schulz, Datenschutzbeauftragter